Datenschutz für Industrie und Produktion

Das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO gelten für öffentliche und nichtöffentliche Stellen. Jedoch sind die Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grund von gesetzlichen Regelungen für Industrie und Produktion, nicht zuletzt auch abhängig von der Struktur der Datenverarbeitung, sehr unterschiedlich. Daher bringen wir unser Know-how rund um das Thema Datenschutz für Ihre Branche ein.

Datenschutz in der Industrie und Produktion ist von entscheidender Bedeutung, da er nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen der Kunden, Partner und Mitarbeiter stärkt. Industrieunternehmen verarbeiten eine Fülle von Daten, darunter personenbezogene Informationen von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten.

Darüber hinaus können Daten aus der Industrie und der Produktion auch für andere Zwecke verwendet werden, beispielsweise für Marketingzwecke oder für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Unternehmen müssen daher die Betroffenen über diese Verwendungsmöglichkeiten informieren und deren Einwilligung einholen.

  1. Verarbeitung von Mitarbeiterdaten: Industrieunternehmen verarbeiten eine Vielzahl von Mitarbeiterdaten, darunter Gehaltsinformationen, Krankheitsdaten, Arbeitsverträge und Leistungsbeurteilungen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Daten gemäß den DSGVO-Anforderungen geschützt werden.
  2. Zugangskontrolle: In der Industrie gibt es oft sensible Bereiche oder Anlagen, die nur von autorisiertem Personal betreten werden dürfen. Die Zugangskontrolle und die Überwachung dieser Bereiche sollten im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen erfolgen.
  3. Videoüberwachung: Industrieanlagen setzen häufig Videoüberwachungssysteme ein, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Systeme müssen so konfiguriert und betrieben werden, dass sie die Privatsphäre der Mitarbeiter und anderer Personen respektieren.
  4. Besuchermanagement: Industrieunternehmen empfangen oft Besucher. Die Erfassung von Besucherdaten sollte transparent sein und die Einwilligung der Besucher einholen, wenn dies erforderlich ist.
  5. Datenübermittlung in internationale Standorte: Wenn Daten zwischen internationalen Niederlassungen oder Tochtergesellschaften übertragen werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass angemessene Datenschutzmechanismen, wie Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules, angewendet werden.
  6. Lieferantenmanagement: Industrieunternehmen arbeiten oft mit vielen Lieferanten und Auftragnehmern zusammen. Die DSGVO erfordert, dass Unternehmen sicherstellen, dass auch diese Dritten die Datenschutzbestimmungen einhalten.
  7. Verarbeitung von Kundendaten: Industrieunternehmen verarbeiten auch Kundendaten, beispielsweise für die Abwicklung von Bestellungen oder die Kommunikation mit Kunden. Hier müssen die Datenschutzanforderungen bei der Datenverarbeitung beachtet werden.
  8. Forschung und Entwicklung: Unternehmen in der Industrie betreiben oft Forschung und Entwicklung. Dabei können personenbezogene Daten, beispielsweise von Testpersonen oder Forschungspartnern, erhoben und verarbeitet werden. Auch hier müssen Datenschutzvorschriften beachtet werden.
  9. Produkthaftung und Datenschutz: Industrieprodukte können auch im Zusammenhang mit Datenschutz stehen. Zum Beispiel müssen vernetzte Geräte sicherstellen, dass die Daten der Benutzer angemessen geschützt werden.
  10. Datenschutz-Folgenabschätzung: In einigen Fällen, insbesondere bei umfangreicher Datenverarbeitung oder bei der Einführung neuer Technologien, kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein, um Risiken für die Datenschutzrechte der Betroffenen zu bewerten und zu minimieren.

Einsatz neuer Technologien

Die Industrie und die Produktion sind durch die Digitalisierung in einem tiefgreifenden Wandel. Neue Technologien wie künstliche Intelligenz (KI), Internet of Things (IoT) und Robotik werden zunehmend eingesetzt, um Prozesse zu automatisieren, Effizienz zu steigern und neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Diese Technologien können aber auch neue Herausforderungen für den Datenschutz darstellen. Beispielsweise können durch die Vernetzung von Maschinen und Anlagen neue Möglichkeiten für den Zugriff auf personenbezogene Daten entstehen. Unternehmen müssen daher bei der Einführung neuer Technologien auch die Datenschutzanforderungen berücksichtigen.

Folgende Aspekte sollten bei der Einführung neuer Technologien im Datenschutz beachtet werden:

  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, wenn ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen besteht. Dies ist beispielsweise bei der Verwendung von KI oder IoT der Fall.
  • Datenschutz-Compliance: Unternehmen müssen die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union (EU) und des jeweiligen Landes einhalten. Dazu gehören unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  • Datenschutzfreundliche Gestaltung: Unternehmen sollten neue Technologien so gestalten, dass sie den Datenschutz von Anfang an berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise die Verwendung von pseudonymisierten Daten oder die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten.
  • Transparenz und Information: Unternehmen müssen die Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren und deren Einwilligung einholen.

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