Aktuelle Mitteilung des SächsDSB zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Am 1.12.2021 ist das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) inkraftgetreten.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat sich nun mit einer aktuellen Mitteilung noch einmal zu dem Thema geäußert.

Die wichtigsten Neuerungen durch das TTDSG:

  • Rechtskonforme Einwilligungen werden für Cookies und Tracking von Webseiten-Nutzer benötigt
  • Ein echtes Cookie Consent Banner ist damit auf fast allen Webseiten Pflicht
  • Das Gesetz und somit die Einwilligungspflicht gelten darüberhinaus auch für Messengerdienste und Apps

Akutelle Mitteilung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum TTDSG:
https://www.saechsdsb.de/