Öffentliche Stellen müssen rechtskonformen Betrieb von Facebook-Fanpages nachweisen

Bereits im Juli 2021 empfahl Herr Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), dass Bundesministerien, -behörden und alle öffentliche Stellen, die Fanpages in Facebook betreiben, Facebook bis Ende 2021 verlassen sollten, da ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage nicht möglich sei.

Das von Facebook bekannte “Addendum” aus Oktober 2019 sieht vor, dass sich sich Seitenbetreiber und Facebook die Verantwortung der Fanseite teilen. Doch alle relevanten Pflichten für den eingeforderten Datenschutz liegen bei Facebook. Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern halten dieses “Addendum” für unzureichend, um die Datenschutz-Bestimmungen zu erfüllen. “Die Ressorts und deren Geschäftsbereiche, die Fanpages betreiben, können somit ihrer Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO weiterhin nicht nachkommen.”

Öffentliche Stellen müssen einen rechtskonformen Betrieb von Facebook-Fanpages nachweisen können, so Dr. Juliane Hundert – Sächsische Datenschutzbeauftragte.

Dieser Nachweis betrifft vor allem:

  • den Abschluss einer Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO über die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook, (eine solche Vereinbarung gibt es aktuell nicht, sondern nur das bereits o.g. Addendum. Sobald es hierzu Neuerungen gibt, informieren wir Sie umgehend)
  • ausreichende Informationen über die gemeinsamen Datenverarbeitungen gegenüber den die Fanpages Nutzenden gemäß Art. 13 DSGVO,
  • die Zulässigkeit zur Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers und der Zugriff auf diese Informationen gemäß § 25 TTDSG sowie
  • die Zulässigkeit der Übertragung personenbezogener Daten in den Zugriffsbereich von Behörden in Drittstaaten.

Weitere wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

Pressemitteilung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten:
https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/Pressearbeit/20220405_PM_Facebook-Fanpages.pdf

Pressemitteilung der DSK:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/DSK_103_PM_4-22.pdf

Kurzgutachten der DSK zu Facebook Fanpages:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/weitere_dokumente/DSK_Kurzgutachten_Facebook-Fanpages_V1_18.03.2022.pdf