Auskunftsverlangen der Polizei

Keine ungewöhnliche Situation – Die Polizei ruft an und fordert dazu auf, Informationen zu übermitteln: Bilder der Videoüberwachung, Mitarbeiternamen, IP-Adressen oder den Fahrernamen eines Firmenwagens. 
Aber wann darf überhaupt eine Herausgabe erfolgen?

Auch wenn eine offizielle Anfrage kommt: Bevor ein Verantwortlicher Daten übermittelt, muss er das Auskunftsverlangen sorgfältig prüfen.

Um das eigene Risiko zu minimieren, Daten unzulässig zu übermitteln, ist es gut, wenn sich ein Unternehmen im Vorfeld Gedanken zu dieser Frage macht und Leitlinien festlegt.

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Auskunftsverlangen_der_Polizei.pdf

Zur Hilfestellung steht Ihnen ebenfalls eine Checkliste bereit:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Checkliste Auskunftsverlangen der Polizei.docx

Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen oder stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Ratgeber Beschäftigtendatenschutz

In jedem Unternehmen und öffentlichen Einrichtung müssen bei der Verarbeitung von Daten von Beschäftigten besondere Regeln beachtet werden. Gerade die zum Teil sehr sensiblen Daten wie die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen oder auch Datenverarbeitungen bei der Wiedereingliederung erfordern interne Regelungen zum Datenschutz und der Datensicherheit insbesondere zur Zugriffsberechtigung.

Der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg hat nun eine Neuauflage seines Praxisratgebers zum Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht.

Kostenfreie Broschüre im PDF-Format

Neben der Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen im ersten Teil widmet sich der Ratgeber im zweiten Teil sehr praxisnahen Themen mit Hinweisen zur Umsetzung. So finden Sie bspw. Antworten zu den folgenden Fragen:

  • Dürfen Arbeitgeber einen „freiwilligen“ Drogentest verlangen?
  • Welche Fragen dürfen im Bewerbungsgespräch gestellt werden?
  • Sind „Background-Checks“ überhaupt zulässig und falls ja, in welchem Rahmen?
  • Was sagt der Gesetzgeber zu Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber? Und was darf dieser überhaupt äußern?
  • Ein in der Praxis regelmäßig auftretender Fall dürfte das Ablegen von Bewerberunterlagen in einem „Pool“ sein. Ist das überhaupt erlaubt
  • Was muss bei einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz – hier am besonderen Beispiel einer Bäckerei – beachtet werden?

Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen oder stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Anforderungen an die Datenschutzerklärung auf einer Webseite nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die gesetzlichen Anforderungen nach dem Inkrafttreten der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) müssen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch beim Betreiben von Webseiten beachten und umsetzen.

In unserem Newsletter finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der Anforderungen an die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Datenschutzerklaerung_Websites.pdf

Für Fragen zur Verschlüsselung z.B. durch ein SSL-Zertifikat oder auch einen Check Ihrer Webseite stehen wir unter Tel.: +49 (0) 351 – 266 2330 gern zur Verfügung.

Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Prüfungskriterien der Aufsichtsbehörden für Webseiten:
https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201811_wp_plugin_info.pdf

WhatsApp in Unternehmen: Immer ein Datenschutz-Verstoß?

WhatsApp in Unternehmen: Immer ein Datenschutz-Verstoß?

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/WhatsApp_in_Unternehmen.pdf


Transparenz im Bewerbungsverfahren

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Transparenz_im_Bewerbungsverfahren.pdf


Social Engineering – was Sie dazu wissen müssen

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Social_Engineering.pdf


Diese Fehler machen Unternehmen beim E-Mail-Marketing

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Fehler_beim_E-Mail-Marketing.pdf


Der Sächsische Datenschutzbeauftragte beantwortet auf seiner Seite einige wichtige Fragen zur Umsetzung der DSGVO

  • In welchen Sprachen muss ein europaweit agierendes Unternehmen mit Hauptsitz in Sachsen nach der DSGVO zu erstellende Dokumente erstellen bzw. vorhalten?
  • Wann liegt bei einer IT-Wartung ein Fall der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vor?
  • Wie vereinbart sich das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen?
  • Wie kann ich die Informationspflichten bei einer Datenerhebung direkt bei der betroffenen Person (Artikel 13 DSGVO) erfüllen?

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://www.saechsdsb.de/faq

DSGVO: Wann Sie Datenlecks melden müssen

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren ist. Aber welche Arten von Datenpannen sind den Behörden zu melden?

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/wann_sie_datenlecks_melden_muessen.pdf

Leitfaden des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Data-Breach-Meldungen nach Art. 33 DSGVO_Hamburgische DSB.pdf

Fotos & Videos: Was sagt die DSGVO?

Ein Thema, welches uns immer wieder begegnet – Welche Auswirkungen hat die DSGVO seit dem 25. Mai auf Bilder von Personen.

Denn das bisher geltende Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) könnte von der DSGVO verdrängt werden, so einst die Befürchtung.

Bereits kurz nach Anwendbarkeit der DSGVO klärte sich vorerst die Rechtslage: Die Aufnahme einer Fotografie fällt ab sofort wohl unter die DSGVO. Doch wenn es um die Veröffentlichung von Fotografien geht, ist laut zwei Entscheidungen des OLG Köln zumindest für Journalisten weiterhin das KUG anwendbar.

Bildnisse einer Person dürfen danach grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden.
Die Veröffentlichung des Bildes von einer Person begründet grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/fotos_und_videos.pdf

ELO for DSGVO – Lösungen und Funktionalitäten zur Umsetzung der Anforderungen der EU-DSGVO

Für alle ELO Benutzer und diejenigen, die es noch werden wollen, gibt es eine gute Nachricht: ELO ist die ideale Plattform zur Umsetzung und Einhaltung der EU-DSGVO-Anforderungen. In der ELO ECM Suite 11 werden zahlreiche funktionale Details wie Löschfristen, globale personenbezogene Datenfelder, eine Verarbeitungsdatenbank, Standardformulare und vieles mehr bereitgestellt: ELO for DSGVO – unsere Funktionalitäten für Ihren Schutz personenbezogener Daten.

Weitere Informationen zu ELO for DSGVO