Umsetzungshinweise zum Home-Office

Viele Fragen ranken sich um das Thema Sicherheit im Home-Office auch Telearbeit genannt. Auch hier gilt, dass beabsichtigte Regelungen in Unternehmen und öffenlichen Einrichtungen dokumentiert, umgesetzt und kontrolliert werden müssen. Aber auch Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für Notfälle wie Datenpannen sind proaktiv zu organisieren.

Das Bundeamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat als Bestandteil des IT-Grundschutzes auch die folgenden “Umsetzungshinweise zum Baustein OPS.1.2.4 Telearbeit” veröffentlicht. Diese geben eine nützliche Unterstützung bei der Planung und Konzeption, der Umsetzung und auch die Notfallvorsorge bei Arbeiten im Home-Office.

Umsetzungshinweise zum Baustein OPS.1.2.4 Telearbeit

Empfehlungen des BSI: Home-Office? – Aber sicher!

Ergänzend hierzu kann die Checkliste „Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice“ des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zu Rate gezogen werden:
Selbst-Check: Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice

Benötigen Sie eine interne Home-Office-Richtlinie oder Betriebsvereinbarung für Ihr Unternehmen oder öffentliche Einrichtung? Wir stellen Ihnen dazu gern auf Anforderung ein Muster zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie auch gern beim Erstellen der obligatorischen Dokumentationen zur IT-Sicherheit und Datenschutz im Unternehmen oder öffentlichen Einrichtung z.B. eines IT-Sicherheitskonzeptes, Notfallkonzeptes, Löschkonzeptes etc.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, Sie erreichen uns unter den unten stehenden Kontaktinformationen.