Webinar: Die neue EU-DSGVO – Was müssen Unternehmen beachten?

Freitag 26.01.2018
10:30 – 11:30 Uhr

Am 25. Mai 2018 tritt die neue, Europäische Datenschutz-Grundverordnung – EU-DSGVO – in Kraft. Mit deren Inkrafttreten kommen viele neue Pflichten auf die deutschen Unternehmen zu.

Die EU-DSGVO ist für alle Unternehmen, wie Aktiengesellschaften, GmbHs und auch Personengesellschaften verbindlich und regelt den einheitlichen Umgang mit persönlichen Daten im gesamten europäischen Raum.

Im Umgang mit personenbezogenen Kunden- und Mitarbeiterdaten oder auch dem Betrieb eines Online-Shops kommen Unternehmen täglich mit dem Thema Datenschutz in Berührung und müssen dann für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen haften.

Wir informieren Sie über die Neuerungen, mit denen sich die Inhaber und Datenschutz-Verantwortlichen in Unternehmen auseinander setzen müssen:

  • Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Was regelt die EU-DSGVO?
  • Welche Daten fallen unter die EU-DSGVO
  • Wozu sind Handwerksbetriebe ab Mai 2018 gesetzlich verpflichtet?
  • Besondere Pflichten wie
    • die Bestellung Datenschutzbeauftragten
    • Datenschutz-Folgenabschätzung
    • Meldepflichten
  • Änderungen in den Dokumentationspflichten und der Auftragsdatenverarbeitung

Was müssen Unternehmen jetzt prüfen:

  • Wo fallen in meinem Betrieb personenbezogene Daten an und muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
  • Sind meine Datenschutzerklärung auf der Webseite und mein Impressum noch aktuell und habe ich eine datenschutzkonforme Erklärung zu in meinem Betrieb eingesetzten sozialen Medien, Kontaktformularen, Cookies u.a.
  • Habe ich meine Mitarbeiter ausreichend geschult und schriftlich zum Datenschutz und zur Geheimhaltung verpflichtet?
  • Habe ich bereits eine Übersicht über alle Prozesse bei denen personenbezogene Daten in meinem Betrieb anfallen?
  • Welche rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen muss ich umsetzen, um alle Anforderungen zu erfüllen?

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